Neue E-Auto-Prämie 2026: Förderhöhe und Voraussetzungen erklärt
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, um den Kauf und das Leasing von Elektroautos (und bestimmten Plug-in-Hybriden) zu unterstützen und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles Wichtige über die Förderhöhen und Voraussetzungen.
Beginn & Antragstellung
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Gültig für Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2026 – auch rückwirkend förderbar.
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Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden.
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Entscheidend für die Förderung ist der Zulassungszeitpunkt, nicht der Kaufvertrag.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, die ein Fahrzeug auf ihren Namen zulassen. Die Einkommensgrenze beträgt maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Als Nachweise zulässig sind Steuerbescheide beider Partner aus den Jahren 2023 und 2024. Für Kinder im Haushalt erhöht sich die Grenze um je 5.000 € pro Kind (bis zu zwei Kinder). Die Einkommensgrenze liegt in diesem Fall bei 90.000 €.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden PKW Neufahrzeuge, die erstmals im Inland zugelassen werden und folgende Antriebe haben: Rein batterieelektrischer Antrieb (BEV) sowie extern aufladbare Plug-in-Hybride (PHEV) – sofern sie bestimmte CO₂- oder elektrische Reichweitenanforderungen erfüllen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist sozial gestaffelt, d. h. sie variiert je nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp – hier die wichtigsten Eckpunkte:
Basisförderung:
Einkommensgrenze bis 45.000 € – Privatpersonen ohne Kinder erhalten 5.000 € (BEV) bzw. 3.500 € (PHEV)
Einkommensgrenze bis 60.000 € – Privatpersonen ohne Kinder erhalten 4.000 € (BEV) bzw. 2.500 € (PHEV)
Einkommensgrenze bis 80.000 € – Privatpersonen ohne Kinder erhalten 3.000 € (BEV) bzw. 1.500 € (PHEV)
Für Kinder im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um je 5.000 € (bis zu zwei Kinder) auf max. 90.000 €)
Zusätzlich erhalten Sie bis zu 500 € pro Kind an Fördermitteln (max. zwei Kinder können berechnet werden).
Familien- & Einkommensstaffel
Bei Anschaffung eines förderfähigen Elektroautos (BEV):
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen |
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV):
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen |
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Zusammenfassung: Maximaler Förderbetrag für BEV: bis zu 6.000 € möglich (niedriges Einkommen + 2 Kinder). PHEV können dagegen Förderbeträge bis 4.500 € erreichen (niedrigem Einkommen und zwei Kinder).
Weitere Informationen siehe „Wie hoch ist die Förderung?“: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
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