BMW iX1 - E-Auto Förderung bis zu 6.000 €

Neue E-Auto-Prämie 2026: Förderhöhe und Voraussetzungen erklärt


Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, um den Kauf und das Leasing von Elektroautos (und bestimmten Plug-in-Hybriden) zu unterstützen und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles Wichtige über die Förderhöhen und Voraussetzungen.

Beginn & Antragstellung

  • Gültig für Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2026 – auch rückwirkend förderbar.

  • Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden.

  • Entscheidend für die Förderung ist der Zulassungszeitpunkt, nicht der Kaufvertrag.


Wer kann die Förderung beantragen?

Privatpersonen, die ein Fahrzeug auf ihren Namen zulassen. Die Einkommensgrenze beträgt maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Als Nachweise zulässig sind Steuerbescheide beider Partner aus den Jahren 2023 und 2024. Für Kinder im Haushalt erhöht sich die Grenze um je 5.000 € pro Kind (bis zu zwei Kinder). Die Einkommensgrenze liegt in diesem Fall bei 90.000 €.


Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden PKW Neufahrzeuge, die erstmals im Inland zugelassen werden und folgende Antriebe haben: Rein batterieelektrischer Antrieb (BEV) sowie extern aufladbare Plug-in-Hybride (PHEV) – sofern sie bestimmte CO₂- oder elektrische Reichweitenanforderungen erfüllen.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist sozial gestaffelt, d. h. sie variiert je nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp – hier die wichtigsten Eckpunkte:

Basisförderung:
Einkommensgrenze bis 45.000 € – Privatpersonen ohne Kinder erhalten 5.000 € (BEV) bzw. 3.500 € (PHEV)
Einkommensgrenze bis 60.000 € – Privatpersonen ohne Kinder erhalten 4.000 € (BEV) bzw. 2.500 € (PHEV)
Einkommensgrenze bis 80.000 € – Privatpersonen ohne Kinder erhalten 3.000 € (BEV) bzw. 1.500 € (PHEV)
Für Kinder im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um je 5.000 € (bis zu zwei Kinder) auf max. 90.000 €)
Zusätzlich erhalten Sie bis zu 500 € pro Kind an Fördermitteln (max. zwei Kinder können berechnet werden).

Familien- & Einkommensstaffel


Bei Anschaffung eines förderfähigen Elektroautos (BEV):

Zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen
Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren
Haushalt mit einem
Kind unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei und mehr
Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

 

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV):

Zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen
Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren
Haushalt mit einem
Kind unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei und mehr
Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
45.001 € bis 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
60.001 € bis 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 2.000 € 2.500 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

 

Zusammenfassung: Maximaler Förderbetrag für BEV: bis zu 6.000 € möglich (niedriges Einkommen + 2 Kinder). PHEV können dagegen Förderbeträge bis 4.500 € erreichen (niedrigem Einkommen und zwei Kinder).

Weitere Informationen siehe „Wie hoch ist die Förderung?“: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung


Fragen zur Förderung? Jetzt beraten lassen.

Auch eine Fahrprofilanalyse durch unsere Verkaufsberater ist möglich. So finden Sie schnell heraus, welches Modell perfekt zu Ihren Anforderungen passt. Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Sie in Frage kommt, erfahren Sie über Ihren Verkaufsberater.

Jetzt Autohaus ARNOLD kontaktieren!