Neue E-Auto-Prämie 2026: Förderhöhe und Voraussetzungen erklärt
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, um den Kauf und das Leasing von Elektroautos (und bestimmten Plug-in-Hybriden) zu unterstützen und den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles Wichtige über die Förderhöhen und Voraussetzungen.
Beginn & Antragstellung
- Gültig für Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2026 – auch rückwirkend förderbar.
- Förderanträge können seit dem 19. Mai 2026 online gestellt werden.
- Entscheidend für die Förderung ist der Zulassungszeitpunkt, nicht der Kaufvertrag.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein förderfähiges Neufahrzeug kaufen oder leasen und erstmals im Inland auf ihren Namen zulassen.
Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 €. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern liegt sie damit bei maximal 90.000 €.
Für den Nachweis des Haushaltseinkommens wird grundsätzlich der Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide herangezogen, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners bzw. der Partnerin entsprechend berücksichtigt.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden erstmals im Inland zugelassene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, insbesondere:
- rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV),
- bestimmte Plug-in-Hybride (PHEV),
- Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV).
Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gelten für Erstzulassungen bis einschließlich 30. Juni 2027 zusätzliche Voraussetzungen: Der Typgenehmigungswert darf höchstens 60 g CO₂/km betragen oder die elektrische Reichweite muss mindestens 80 km erreichen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist sozial gestaffelt, d. h. sie variiert je nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp – hier die wichtigsten Eckpunkte:
Basisförderung:
Einkommensgrenze bis 45.000 € – Privatpersonen ohne Kinder erhalten 5.000 € (BEV) bzw. 3.500 € (PHEV)
Einkommensgrenze bis 60.000 € – Privatpersonen ohne Kinder erhalten 4.000 € (BEV) bzw. 2.500 € (PHEV)
Einkommensgrenze bis 80.000 € – Privatpersonen ohne Kinder erhalten 3.000 € (BEV) bzw. 1.500 € (PHEV)
Für Kinder im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um je 5.000 € (bis zu zwei Kinder) auf max. 90.000 €)
Zusätzlich erhalten Sie bis zu 500 € pro Kind an Fördermitteln (max. zwei Kinder können berechnet werden).
Familien- & Einkommensstaffel
Bei Anschaffung eines förderfähigen Elektroautos (BEV):
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen |
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV):
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen |
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Zusammenfassung: Maximaler Förderbetrag für BEV: bis zu 6.000 € möglich (niedriges Einkommen + 2 Kinder). PHEV können dagegen Förderbeträge bis 4.500 € erreichen (niedrigem Einkommen und zwei Kinder).
Weitere Informationen und die jeweils aktuellen Förderbedingungen finden Sie beim Bundesumweltministerium unter „Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung“: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
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